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Fragen und Antworten rund um den Unfall
Wozu
braucht man überhaupt einen Kfz-Sachverständigen
?
Antwort:
Schadensfeststellung nach einem Verkehrsunfall
Beweissicherung bei strittigem Unfallhergang
Maschinengutachten (Gebrauchtwagenkauf)
Fahrzeugbewertungen (Wertgutachten)
Odltimergutachten
Unfallrekonstruktion
Wer
kommt für die Kosten des Gutachters auf ?
Antwort:
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich
der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung
auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger
Rechtsprechung des BGH`s die Kosten für ein Gutachten
zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen
ist.
Gibt
es Ausnahmen von dieser Kostentragungspflicht ?
Antwort:
Liegt der Schaden für den Laien ersichtlich unter €
700,00 kann die Einschaltung eines Sachverständigen
entbehrlich sein. In diesen Fällen zahlt die Versicherung
den Gutachter in der Regel nicht.
Reicht
es nicht aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen
eigenen Sachverständigen mit der Schadensfeststellung
beauftragt ?
Antwort:
Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf
Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen
besteht. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft
arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den
Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte
sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens
beauftragen, der sicherstellt, daß auch Wertminderung
und Nutzungsausfall neben dem reinen Blechschaden richtig
ermittelt werden.
Bei
der Vielzahl freier Sachverständiger auf dem Markt
- wie kann der Geschädigte überhaupt erkennen,
einen seriösen qualifizierten Sachverständigen
zu beauftragen ?
Antwort:
Der Geschädigte sollte darauf achten, daß der
Sachverständige Kfz-Meister oder Diplom-Ingenieur ist
und darüber hinaus Mitglied in einem anerkannten Berufsverband.
Anhaltspunkt für die Qualifikation ist auch die öffentliche
Bestellung und Vereidigung durch eine IHK oder Handwerkskammer.
Wer
trägt die Kosten für den Sachverständigen
bei Kaskoschadensfällen ?
Antwort:
Bei Kaskoschäden schickt in der Regel die Versicherung
einen eigenen Sachverständigen. Ist man mit der Schadensfeststellung
nicht einverstanden, besteht die Möglichkeit der Anrufung
eines sogenannten Sachverständigenverfahrens. In diesem
Verfahren beauftragt der Geschädigte einen Sachverständigen
seines Vertrauens. Beide Gutachten werden dann von einem
Obergutachter bewertet. Einige Rechtschutzversicherer, so
z. B. der ADAC-Rechtschutz, übernehmen die im Sachverständigenverfahren
anfallenden Kosten.
Ist
es nicht günstiger, bei einem einfachen Schaden lediglich
einen Kostenvoranschlag in meiner Reparaturwerkstatt einzuholen
?
Antwort:
Der Geschädigte, der sich nur auf den Kostenvoranschlag
seiner Werkstatt verläßt, erlebt häufig
böse Überraschungen. So hat der Kostenvoranschlag
später keine beweissichernde Funktion. Zumeist fehlt
auch eine Aussage zur Wertminderung. Erst der Sachverständige
kann erkennen, ob es sich tatsächlich um einen sogenannten
einfachen Schaden handelte. Häufig sind bei einem vermeindlich
leichten Blechschaden tragende Teile beschädigt bzw.
bei einem auf den ersten Blick sehr erheblichen Schaden
können die Reparaturkosten minimal sein. In jedem Fall
also fährt der Geschädigte bei Einschaltung eines
qualifizierten unabhängigen Sachverständigen auf
Nummer sicher.
Wie
teuer sind Kfz-Sachverständigengutachten ?
Antwort:
Die Kfz- Sachverständigen rechnen überwiegend
auf Grundlage der ermittelten Schadenhöhe ab. Die Abrechnung
stellt sicher, daß auch bei kleinen Schäden das
Gutachten bezahlbar bleibt. So liegt der Preis für
ein Schadensgutachten bei einer Schadenshöhe von €
2.300,00 je nach Aufwand und regionalen Gegebenheiten zwischen
€ 200,00 und € 360,00. Hier sind allerdings sämtliche
Nebenkosten (EDV-Kosten, Fahrtkosten, Porto/Telefon ...)
enthalten. Der Preis für eine Gebrauchtwagenschätzung
liegt zwischen € 50,00 und € 120,00. Wenig Geld
im Vergleich zu der Sicherheit, die der Autofahrer durch
dieses Gutachten erhält.
Was
empfiehlt der Kfz-Sachverständige, der täglich
mit Unfällen zu tun hat ? Wie soll man sich nach einem
Unfall verhalten ?
Antwort:
Das wichtigste nach einem Unfall ist "Ruhe zu bewahren".
Halten Sie einen handlichen Unfallpaß im Wagen vor,
wo Sie im Fall des Falles alle Punkte in knapper Form nachlesen
können. Lassen Sie sich nicht durch den Unfallgegner,
Polizei, Zeugen oder Versicherungen einschüchtern.
Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens und
achten Sie auf Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen
Sachverständigen
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