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Wissenswertes
Unfall
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und ausdrucken.
Woran
man unbedingt denken sollte!
Sollten
Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden,
NOTIEREN SIE
das amtliche Kennzeichen
Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners
Adressen von Zeugen
Name und Dienststelle des den Unfall aufnehmenden
Polizeibeamten (bestehen Sie bei unklarer Situation darauf,
die Polizei hinzuzuziehen); bei Personenschäden ist
unbedingt die Polizei zu rufen.
FOTOGRAFIEREN SIE
nach Möglichkeit den Unfallort und die Fahrzeuge
in der Stellung nach dem Zusammenstoß. Achten Sie
auf Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte etc. (es empfiehlt
sich, eine einfache Kamera im Handschuhfach mitzuführen);
fertigen Sie ein Skizze vom Unfallhergang an.
BESTEHEN SIE DARAUF,
daß ein qualifizierter, unabhängiger
Kfz-Sachverständiger beauftragt wird, um den Schaden
zur Beweissicherung zu begutachten. Die Kosten für
den Kfz-Sachverständigen gehören nach herrschender
Rechtsprechung zum Schaden und können daher beim Haftpflichtschaden
geltend gemacht werden, sofern es sich nicht ersichtlich
um einen Bagatellschaden handelt.
Bestehen Sie auf der Einschaltung eines Sachverständigen
Ihrer Wahl. Versicherungen sind grundsätzlich nicht
berechtigt, im Haftpflichtschaden einen qualifizierten Sachverständigen
abzulehnen. Aussagen, der Sachverständige sei entbehrlich,
sind nach ständiger Rechtsprechung unbeachtlich, es
sei denn, der Schaden ist für den Laien erkennbar ein
Bagatellschaden.
Lassen Sie sich nicht auf Kostenvoranschläge
oder versicherungseigene Gutachten ein.
Denken Sie an die Ihnen häufig zustehende Wertminderung,
die der Kfz-Sachverständige ermittelt.
BEAUFTRAGEN SIE
möglichst frühzeitig einen Rechtsanwalt Ihres
Vertrauens mit der Vertretung Ihrer Interessen gegenüber
dem Schädiger und seinem Versicherer.
BEACHTEN
SIE BITTE
Die Qualifikation des Gutachters und dessen Unabhängigkeit
sind Garanten für korrekte Gutachten. Wählen Sie
unbedingt einen qualifizierten, unabhängigen Sachverständigen.
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